Angeln und erholen an den Gewässern in Gladbeck

Über uns

Der Vorstand des Vereins besteht  aus 8 Personen. 

Mehrere Vorstandsmitglieder haben die Fachlehrgänge, Gewässerwart I und Gewässerwart II in Kirchhundem - Albaum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, besucht. Sie könnten somit zum Fischereiberater bestellt werden, oder auch als Beisitzer im Prüfungsausschuss für die Landesfischereiprüfung als Beisitzer fungieren.

Dankenswerter Weise hat der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. die nicht unerheblichen Kosten für diese Ausbildung übernommen.

Außerdem sind nicht nur im Vorstand auch mehrere Mitglieder Fischereiaufseher. Über die Teichgemeinschaft Gladbecker Angelvereine e.V. finden für diese Mitglieder alle -3- Jahre Fortbildungskurse statt. Die Hauptaufgabe der Fischereiaufseher ist nicht, den Finger drohend zu heben, sondern die Angler auf ein eventuelles Fehlverhalten hinzuweisen. Naürlich ist die Aufgabe des Fischereiaufsehers nicht unbedingt einfach, da es immer wieder vorkommt, das einige Menschen meinen, "Ich kann auch ohne Landesfischereischein und/oder Erlaubnisschein angeln gehen". Das sie sich damit strafbar machen, ist ihnen wohl bekannt, aber auch egal.  

In unserem Fischereiverein sind, Stand per 31.12.2021

-184- aktive Mitglieder und

-  25- passive Mitglieder sowie

-  8 - Kinder angemeldet.

Jedes Jahr führen wir -6- Gemeinschaftangeln und -1- Gemeinschaftsangeln mit derTeichgemeinschaft Gladbecker Angelvereine, durch. Diese Gemeinschaftsangeln dienen dem Kennenlernen untereinander. Auch Hilfestellung für Neumitglieder werden gerne geleistet. Die Ergebnisse der gemeinsamen Angelveranstaltungen, ohne das TG - Angeln, werden in unserer Vereinswertung geführt. Aus diesen Wertungen werden die Vereinsmeister ermittelt. Die Ehrung erfolgt bei unserem jährlichen Oktoberfest des jeweiligen Jahres.

Das Oktoberfest ist das Highlight des Jahres mit Tombola, Musik und gutem Essen in unserem Vereinslokal. Fachgespräche sind dort an der Tagesordnung. 

Einmal im Jahr findet eine Mitglieder- und eine Generalversammlung statt. Alle -3- Jahre wird der Vorstand in der Generalversammlung neu gewählt.